Energiekostenpauschale – Antragsfrist endet am 30. November 2023!

Wir empfehlen einen Antrag im Bedarfsfall so bald wie möglich einzureichen!

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von € 10.000,- und einem Höchstjahresumsatz von € 400.000,-.

Die Plattform www.energiekostenpauschale.at bildet eine hervorragende Grundlage für alle Eingabeschritte und beantwortet alle offenen Fragen:

  • Wer erhält eine Energiekostenpauschale?
  • Wie ist der Ablauf?
  • Erfahren sie mehr im Video!
  • Selbst-Check (Prüfen ob die Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllt sind)
  • Frequently Asked Questions
  • Links

Sobald sie alle technischen Voraussetzungen erfüllt haben (vgl. Aktuelles Thema – 12.09.2023), können sie die Antragstellung durchführen.

In der Regel kann der maximale Förderzeitraum (Februar bis Dezember 2022) beantragt werden!

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann nach einer Beantragung des Energiekostenpauschales für 2022 auch eine Beantragung des Energiekostenzuschusses 2, für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023, vorgenommen werden. (Die Veröffentlichung der Richtlinien bleibt abzuwarten)

Nachstehend ein Auszug aus den FAQ der ihnen die Feststellung des Umsatzes für den Förderantrag erleichtern sollte (siehe Anhang)

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