Eckpunkte zu den Energiekostenzuschüssen (EKZ) 1 und 2

EKZ 1

Der EKZ 1 geht in die Verlängerung (Ausweitung bis 31.12.2022).

87.000 Voranmeldungen stehen 1.750 Anträge gegenüber.

Über die bisherige Treffsicherheit dieser Maßnahme sollte man sich Gedanken machen!

 

EKZ 2 - NEU

Die Förderintensität wird gegenüber dem EKZ 1 in der Stufe 1 (Zuschusshöhe bis 400.000,- EURO) von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert wird.

Bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro entfällt in den ersten beiden Förderstufen der Nachweis der Mindestenergieintensität (vgl. EKZ 1)

Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, sowie neu: Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.

 

Details zu dieser neuen Förderung können erst nach Veröffentlichung der Richtlinien

bekannt gegeben werden.

 

Anlage: Medieninformation des BM für Arbeit und Wirtschaft

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