Die Vorsorgevollmacht als wichtige Vorsorgemaßnahme für Unternehmer
Durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz, das am 1.07.2018 in Kraft getreten ist, wurde die Vorsorgevollmacht in vielen Punkten neu geregelt.
Durch eine VORSORGEVOLLMACHT haben entscheidungsfähige, volljährige Personen die Möglichkeit, Vorsorge für den späteren Verlust ihrer Entscheidungsfähigkeit zu treffen.
In der VORSORGEVOLLMACHT wird neben der Person des Bevollmächtigten festgelegt, für welche Angelegenheiten oder welche Art von Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig werden soll.
Eine Vorsorgevollmacht kann rechtsgültig nur höchstpersönlich und schriftlich vor einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden.
Vorsorgevollmachten werden im ÖZVV (Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis) eingetragen und können jederzeit widerrufen werden.