Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet Erleichterungen für Dienstgeber
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um die aktuelle Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.