Die Finanzpolizei - Best Practice und Fair Play noch immer in weiter Ferne?
Traurig aber wahr! Auch bei aktuellen Einsätzen der Finanzpolizei (vormals KIAB), scheinen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt zu sein. Es wäre höchst an der Zeit, die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für Einsätze der Finanzpolizei, im Sinne gesetzeskonformer und redlich handelnder Wirtschaftsteilnehmer verbindlich zu regeln.
Nachstehend ein kurzer historischer Abriss, bezüglich unserer Bemühungen, den redlichen österreichischen Steuerzahler, vor unbotmäßigen Übergriffen seitens der Staatsgewalt zu schützen.
In einem Offenen Brief an den damaligen Finanzminister Grasser hatten wir erstmals im Jahr 2006 zu offenkundigen Missständen bei Einsätzen der Finanzpolizei (vormals KIAB) Stellung bezogen. Im Jahr 2008 wurde unser Artikel zum Thema "Der Wolf im Schaftspelz", mit Fragen zum Steuerklima und zur Steuerkultur in Österreich, am Beispiel von KIAB-Einsätzen im Tourismus, in der Steuer- und Wirtschaftskartei veröffentlicht.
Ein weiterer Offener Brief, verbunden mit einem Aufruf zu einer koordinierten Vorgehensweise beider Kammern, wurde von uns im Jahr 2013 an den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Dr. Klaus Hübner und den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Christoph Leitl gerichtet.
Eine Umfrage im Kreis der Wirtschaftstreuhänder im Jahr 2013 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der teilnehmenden Steuerberater ihre Erfahrungen mit der Finanzpolizei als eher nicht akzeptabel bzw. rechtsstaatlich bedenklich eingestuft haben!
Erstaunen löst in diesem Zusammenhang eine Meldung der Kronen Zeitung (Ausgabe Wien) vom 12.01.2016 aus.
"Massive Kritik seitens österreichischer Unternehmer am Vorgehen der zu Finanzpolizisten umgeschulten Postbeamten bei Finanzkontrollen hat dazu geführt, dass die Wirtschaftskammer auf Betreiben des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll eine Opfer-Hotline eingerichtet hat. Die Beamten wüssten offenbar mit den Befugnissen und der amtlichen Macht nicht umzugehen, so die betroffenen Unternehmer."
Kronen Zeitung (Wien) 12.01.2016/S. 18-19
Die Wirtschaftskammer Kärnten hat seit dem Jahr 2015 sogar einen "Notruf Finanzpolizeikontrolle" (05 90 904-111) eingeführt, der rund um die Uhr besetzt ist und täglich 24 Stunden einen erfahrenen Anwalt als telefonischen Rechtsbeistand zur Verfügung stellt.
Wir dürfen in diesem Zusammenhang an eine Checkliste für Betriebskontrollen durch die Finanzpolizei erinnern, die seitens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Verfügung gestellt worden ist.
Checkliste KWT - Verhalten während einer Finanzpolizeikontrolle