Die ePRIVACY-Verordnung - eine fehlende Ergänzung zur DSGVO

Ein Musterbeispiel für eine verfehlte Gesetzgebung im EU-Rat bildet diese Verordnung. Bereits im Jänner 2017 legte die Kommission einen Vorschlag über eine Verordnung über Datenschutz und elektronische Kommunikation vor, als Ersatz für die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002. Die gemeinsame Verabschiedung, zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war für den Mai 2018 geplant.

 Ziele dieser Verordnung:

  1. Verbesserung der Sicherheit der elektronischen Kommunikation
  2. Festlegung klarer Regeln für Cookies und Online-Marketing
  3. Harmonisierung zwischen den Datenschutzregeln in den Mitgliedsstaaten

Es ist nunmehr der Österreichischen Ratspräsidentschaft vorbehalten dieses wichtige, die DSGVO wirksam ergänzende Gesetzesvorhaben zum Abschluss zu bringen.

 

Mehr dazu bei der WKO

Mehr dazu bei Public Interest Consultants

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …