DIE ENERGIEKOSTENPAUSCHALE FÜR UNTERNEHMEN

Mit 17.04.2023 hat das BM für Arbeit und Wirtschaft die Kriterien und Voraussetzungen für eine Antragstellung veröffentlicht.

Wir haben im Vorfeld dieser Veröffentlichung in diversen Aktuellen Themen (AT) bereits berichtet (zuletzt AT vom 05.04.2023, 14.03.2023, u.a.).

Ab 17.04. kann der Selbst-Check bei der FFG durchgeführt werden.

Die Richtlinien für das Energiekostenpauschale für Unternehmen sind allerdings erst ab Mai 2023 verfügbar.

Nachdem Anträge ohnedies erst ab Mitte Mai 2023 gestellt werden können, sollte die Veröffentlichung der Richtlinien jedenfalls abgewartet werden.

In den Frequently Asked Questions (FAQs) wird darauf hingewiesen, dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss. Der Steuerberater kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen

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