DIE ENERGIEKOSTENPAUSCHALE FÜR UNTERNEHMEN
Eine Darstellung der berechtigten Unternehmen und des konkreten Ablaufs einer Antragstellung erfolgt auf der Webseite des BM für Arbeit und Wirtschaft.
Die Richtlinien zur Energiekostenpauschale werden erst in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Eine Antragstellung ist über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich.
Zur Erleichterung der Antragstellung, kann bereits im Vorfeld ein Selbstcheck durchgeführt werden.