Die Behördliche Prüfung von Covid-19 Förderungen

Das COVID-19 Förderungsprüfungsgesetz regelt die Prüfung der Covid-19-Förderungen.

U.a. obliegt den Finanzämtern die Überprüfung der Zuschüsse aus dem Härtefallfonds, diverser Fixkostenzuschüsse, Umsatzersätze, der Covid-19 Investitionsprämie, sowie der Kurzarbeitsbeihilfen.

Die mit der Prüfung beauftragten Finanzbeamten handeln dabei als Gutachter.

Diese Prüfungshandlungen können sowohl im Rahmen von Außenprüfungen, Nachschauen, einer begleitenden Kontrolle, aber auch außerhalb dieser behördlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

Die COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes) kann im Einzelfall von der Finanzverwaltung auch ergänzende Analysen (Ergänzungsgutachten) anfordern.

Hat das Finanzamt nach Abschluss der Prüfungshandlungen den Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, unterliegt dieser Sachverhalt der Anzeigepflicht i.S. der Strafprozessordnung.

(Anzeige erfolgt an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft)

Falsche Angaben, die zur Erlangung von Förderungen erteilt werden oder auf einer fehlerhaften Buchführung basieren, können auch zu finanzstrafrechtlichen Folgen führen.

Link: COVID-19 Förderungsprüfungsgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011174

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