Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt mit neuerlichem Gesetzesprüfungsverfahren die COFAG in Frage
Mittels Einleitung eines amtswegigen Gesetzesprüfungsverfahrens überprüft der VfGH erneut die Verfassungskonformität der COFAG (Covid-19 Finanzierungagentur).
Noch vor einem Jahr hatte der VfGH die Verfassungskonformität der COFAG, im Rahmen eines von den Oppositionsparteien angestrengten Verfahrens, aus formellen Gründen anerkannt.
Lt. Ausführungen eines Experten für Verfassungsrecht sind jedoch auf bereits ausbezahlte Corona-Hilfen keine Auswirkungen zu befürchten.
Die künftige Abwicklung weiterer Förderungen wären von einem Entscheid jedoch massiv betroffen.