Der Steuerberater ist "Verantwortlicher" im Sinn der DSGVO
Die datenschutzrechtliche Zuordnung des Steuerberaters führte in den vergangenen Monaten zu reichlicher Verwirrung. In einem Gutachten vom 17.05.2018, das von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) in Auftrag gegeben worden ist und einer entsprechenden Information der KSW an die WKO vom 18.04.2018, wird der Steuerberater eindeutig als „Verantwortlicher“ i. S. d. DSGVO qualifiziert.
Die grundsätzliche Abgrenzung der beiden maßgeblichen Begriffe der DSGVO, nämlich „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“, sowie die mit der jeweiligen Rolle verbundenen Rechte und Pflichten, sind auf nachfolgendem Link mit Stand 29.05.2018 überblicksmäßig dargestellt.
Wesentliche Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragverarbeiters