Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz - Novelle zur DSGVO per 20.April 2018 beschlossen

Gerade noch rechtzeitig vor der „Demarkationslinie“ - 25.Mai.2018 - hat die Österreichische Bundesregierung eine Novelle zur Datenschutzgrundverordnung auf den Weg gebracht. Darin werden u.a. die extrem hohen Strafbestimmungen aufgeweicht und zum Teil auf die Ebene von Verwarnungen, bei erstmaligem Vergehen, begrenzt.

Österreich weicht europäischen Datenschutz auf – derStandard.at – 25.April 2018

  • Strafen werden erst bei wiederholten Verstößen schlagend
  • Bei erstmalige Datenschutzverletzungen spricht die Datenschutzkommission zunächst Verwarnungen aus
  • Keine Geldstrafen im Fall von Datenschutzverletzungen durch Behörden
  • Für Verstöße von Mitarbeitern können Unternehmen nicht mehr belangt werden, außer es kann ein Versagen der internen Kontrolle nachgewiesen werden
  • Erleichterungen bezüglich Videoüberwachung
  • Das Recht auf Auskunft betroffener Personen kann im Fall der Gefährdung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen verweigert werden
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