Das Testament
Es gibt sie noch immer, diese bekannte „Scheu“, über den eigenen Tod hinaus nachzudenken. Gerade zum Jahreswechsel bietet es sich an, bestehende Testamente zu überprüfen, bzw. neue Testamente zu errichten. Eine professionell gestaltete „Letztwillige Verfügung“ bildet stets die zentrale Grundlage für eine geordnete Fortführung von Vermögenswerten im Kreis der Familie.
Das Gesetz sieht grundsätzlich sowohl die Möglichkeit von eigenhändigen Verfügungen, als auch von fremdhändigen Verfügungen vor.
Auch für den Fall der Entscheidung für ein eigenhändiges Testament, ist eine vertrauensvolle Durchsicht und Erörterung mit einem Notar jedenfalls zu empfehlen!
Es gibt nämlich eine Fülle möglicher, familiärer Konstellationen, die nur bei entsprechender fachkundiger Beratung erkannt und berücksichtigt werden können.