Covid-19-Ratenzahlungsmodell für Steuerstundungen muss bis 30. Juni beantragt werden – Beantragung direkt über FinanzOnline
Mit 30. Juni endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung der Abgaben- bzw. Steuerrückstände.
Das spezielle Ratenzahlungsmodell gilt für all jene, die während der Pandemie Abgabenrückstände aufgebaut haben bzw. derzeit noch Stundungen in Anspruch nehmen. Das Modell ermöglicht den Betroffenen innerhalb eines Zeitraums von insgesamt bis zu 36 Monaten ihre Abgabenschuld zurück zu zahlen. Es ist seit dem 10. Juni 2021 und noch bis zum 30. Juni 2021 am einfachsten über FinanzOnline beantragbar.
Das Modell können all jene in Anspruch nehmen, bei denen mehr als die Hälfte der Abgabenrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist. Dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen.
Die so genannte „Safety-Car“-Phase bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten lediglich einen Minimalbetrag zu zahlen, falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert.
Alle relevanten Informationen finden Sie auf https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ratenzahlung.html bzw. können Sie unseren neu entwickelten Ratenzahlungsrechner verwenden, um Ihre voraussichtliche Rückzahlung zu berechnen.