COVID-19-Investitionsprämie – 3- Monatsfrist – Stichtag 30.09.2021 beachten!
Grundsätzlich sind Abrechnungen spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme UND Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen durchzuführen (die Abrechnung ist jeweils bezogen auf den einzelnen Antrag/Zusage über den aws Fördermanager elektronisch durchzuführen).
Ausnahme: Für sämtliche Förderanträge bzw -zusagen, bei denen die letzte Investition bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen UND bezahlt wurde, ist die Vornahme der Abrechnung bis 30. September 2021 zeitgerecht!
ACHTUNG: Wenn eine Abrechnung nicht fristgerecht durchgeführt wird, verlieren Sie als Förderwerber den Anspruch auf eine (bereits zugesagte) Investitionsprämie!