COVID-19 Fördermöglichkeiten – Antragsfristen – Betrachtungszeiträume
Nachstehend ein Überblick bezüglich der derzeit noch beantragbaren Fördermöglichkeiten an COVID-19 Fördermaßnahmen.
Bestimmte, prozentuelle Umsatzausfälle durch COVID-19 gegenüber einem Vergleichszeitraum bilden die Voraussetzung für
die Gewährung von Zuschüssen.
- Fixkostenzuschuss 800.000 bis 31.März 2022 (16.09.2020 bis 30.06.2021)
- Verlustersatz bis 31.März 2022 (16.09.2020 bis 30.06.2021)
- Verlängerung Verlustersatz 2021 bis 30.06.2022 (01.07.2021 bis 31.12.2021)
- Verlängerung Verlustersatz 2022 bis 30.09.2022 (01.01.2022 bis 31.03.2022)
- Ausfallsbonus III - 09.03.2022 bis 09.07.2022 - mtl. (11/12/ 2021,1/2/3/2022)
- Härtefallfonds Phase 4 bis 02.05.2022 (11/12/2021, 1/2/3/2022)
Ein Großteil der von unserem Team bearbeiteten Anträge für den FKZ 800.000 ist bereits erledigt. Der Verlustersatz bis 31. März 2022 ist nur fallweise zum Tragen gekommen.
Derzeit sind unsere Mitarbeiter schwerpunktmäßig und laufend mit der Bearbeitung der Verlängerung des Verlustersatzes 2021, sowie des Ausfallsbonus III beschäftigt.