COVID – 19 – AWS Fixkostenzuschuss & Betriebskostenzuschuss für Unternehmen in Österreich - Antragstellungen ab 15.04.2020 möglich

Der Corona Hilfs-Fonds deckt den Liquiditätsbedarf von Unternehmen in Form von Garantien der Republik und in Form von direkten Zuschüssen.

Der AWS Fixkostenzuschuss 2020 kann über den AWS Online Tool ab 15.04.2020, jedoch spätestens bis 31.12.2020 beantragt werden.

Achtung: Die Förderrichtlinien werden aktuell noch ausgearbeitet!

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe des Zuschusses werden die jeweiligen Fixkosten sowie Umsatzausfälle des Unternehmens im Zeitraum 15. März 2020 sowie dem Ende der COVID-Maßnahmen in Österreich herangezogen.

Zu einer Auszahlung eines allfälligen Zuschusses kommt es frühestens nach dem Ende des Wirtschaftsjahres.

Ersatzleistungen werden gestaffelt, ab einem Umsatzausfall von 40% gewährt.

 

Die Ermittlung der Basis eines allfälligen Fixkostenzuschusses kann frühestens mit Ende der COVID-Maßnahmen in Österreich vorgenommen werden. Wir empfehlen in jedem Fall auch die Veröffentlichung der Förderrichtlinien abzuwarten!

Detailinformationen zum AWS Fixkostenzuschuss unter nachstehendem Link:

https://www.foerderportal.at/aws-betriebskostenzuschuss-fixkostenzuschuss/

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