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Neustartbonus: Häufig gestellte Fragen - 8.6. 16:10 Uhr
Warum braucht es den Neustartbonus?
- Betriebe können noch nicht vollausgelastet hochfahren
- Saisonbetriebe brauchen Stammpersonal, aber nicht 40 Stunden, daher verstärkt Teilzeitkräfte gefragt
- Teilzeitkräfte verdienen aber deutlich weniger als zuvor in Vollzeitbeschäftigung (oder sogar weniger als während des AMS-Bezugs)
- Wegen Entgeltschutz nehmen Personen keine Arbeit an
Warum ist für diese Personen keine Kurzarbeit möglich?
- Kurzarbeit ist nur Beschäftigte mit einem Dienstverhältnis, das in Form eines voll entlohnten Monats vor Kurzarbeit bestanden hat, möglich (Beginn des Dienstverhältnisses am kollektivvertraglich frühestmöglichen Arbeitstag im Monat).
- Dies ist auf Grund gesetzlicher Vorgaben und zur Gewährleistung der Administrierbarkeit des Förderinstruments unumgänglich.
- Neu aufgenommene Mitarbeiter können daher allenfalls erst nach einem voll entlohnten Kalendermonat in die Kurzarbeit aufgenommen werden. Für sie ist dann ein eigenes Kurzarbeitsprojekt zu beantragen.
- Dasselbe gilt für Wiedereintritte nach Arbeitslosigkeit z.B. auf Grund von Einstellungszusagen oder Wiedereinstellungsvereinbarungen.
Können Kurzarbeit und Neustartbonus kombiniert werden?
- Für den selben Arbeitnehmer nicht. Es sind zwei unterschiedliche Modelle für unterschiedliche Fälle. Kurzarbeit zielt darauf ab, bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Der Neustartbonus ist für neue Beschäftigungsverhältnisse.
- In einem Betrieb können aber sowohl kurzarbeitende Mitarbeiter als auch neue Mitarbeiter mit Neustartbonus arbeiten.
Wer kann den Neustartbonus beantragen?
Arbeitssuchende, die eine Beschäftigung aufnehmen, die deutlich geringer entlohnt ist als die Beschäftigung vor Arbeitslosigkeit. Das betrifft vor allem Personen, die Jobs außerhalb der Zumutbarkeitskriterien annehmen.
Wo kann der Neustartbonus beantragt werden?
Persönlich beim AMS oder über das eAMS-Konto
Wie hoch ist der Neustartbonus?
Der Neustartbonus bemisst sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt für die geleistete Arbeit und rund 80% des Nettoentgelts vor Arbeitslosigkeit (entspricht 145% des Arbeitslosengelds) zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen.
Wie lange kann der Neustartbonus gewährt werden?
Maximal 28 Wochen.
Zählt der Neustartbonus bei der Bemessung der Pension?
Ja. In Höhe des Neustartbonus ist man in der Pensionsversicherung versichert.
Gibt es Nachteile bei einer späteren Bemessung des Arbeitslosengelds?
Nein. Diese Zeiten bleiben bei der Bemessung außer Betracht, wenn sie niedriger sind als sonst heranzuziehende Zeiten. Neustartbonus 5 von 7
Wie soll der Neustartbonus nach der Startphase weiterentwickelt werden?
Eine Abstufung nach Beschäftigungsausmaß ist geplant, um noch stärker als bei der Kurzarbeit Leistungs- und Beschäftigungsanreize zu setzen. In Aussicht genommen ist folgende Abstufung:
- Ab 20 Stunden pro Woche: 80% des Vorbezugs
- Ab 25 Stunden pro Woche: 85% des Vorbezugs
- Ab 30 Stunden pro Woche: 90% des Vorbezugs
Ab wann kann der Neustartbonus beantragt werden?
Ab ungefähr Mitte Juni.
Wie wird der Neustartbonus umgesetzt?
Änderung der Kombilohnrichtlinie im AMS-Verwaltungsrat bis Mitte Juni
Warum ist eine Rückwirkung ausgeschlossen?
- Um die ordnungsgemäße Administrierbarkeit sicherzustellen, ist eine Rückwirkung ausgeschlossen.
- Zweitens können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen immer nur auf die Verhinderung von Arbeitslosigkeit oder auf die Schaffung von Beschäftigung abzielen. Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, die ohne eine Förderung zustandegekommen sind, kann keine arbeitsmarktpolitische Intervention erfolgen.
Wie werden Missbrauch und Mitnahmeeffekte vermieden?
- Die Kombilohnbeihilfe ist ein bewährtes Instrument im AMS und folgt in der Abwicklung der bestehenden Förderlogik.
- Berater haben beispielsweise darauf zu achten, dass parallel kein passender Vollzeitjob zur Verfügung steht.
- Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt und gleich darauf wieder beschäftigt werden soll, kann der Neustartbonus nicht in Anspruch genommen werden. Die genauen Fristen werden noch bekanntgegeben.
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel zur Orientierung:
- Arbeitnehmer 2.000 Euro brutto für 40 Stunden vor Arbeitslosigkeit, ca. 1.500 Euro netto
- Arbeitslosengeld rund 1.000 Euro (inklusive anteilige Sonderzahlungen)
- Findet nur einen (Teilzeit-)Job für 1.000 Euro brutto, 850 Euro netto
- Monatliche Beihilfe: 410 Euro (inklusive anteilige Sonderzahlungen)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend