Corona Hilfs-Fonds
Die Antragstellung auf einen Betriebsmittelkredit i.S. des Corona Hilfs-Fonds ist bei der Hausbank ab Mittwoch, 08. April 2020 möglich
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird ein
Betriebsmittelkredit in der Höhe von maximal 3 Monatsumsätzen, auf die Dauer von 5 Jahren, optional auf 5 weitere Jahre verlängerbar, gewährt
Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab. Damit wird der Betriebsmittelkredit besichert.
Nach Rücksprache bei Schladminger Bankinstituten, wird zunächst eine formlose Kontaktnahme mittels eines Mails, zur Einleitung eines Antrags bevorzugt!
Anträge auf einen Fixkostenzuschuss i.S. des Corona Hilfs-Fonds sind ab Mittwoch, 15. April 2020 bis 31.12.2020, über den online Tool der AWS zu stellen.
Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.
Bezüglich dieses Antrages und der genaueren Abwicklung sind noch zahlreiche Fragen offen.
Zur Auszahlung dieses Zuschusses kommt es erst nach Feststellung des Schadens, somit nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der Bestätigung des Steuerberaters über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten.
Wir haben diese Informationen, auf Basis der aktuellen Veröffentlichungen auf der Webseite des BMF, ohne Gewähr für Sie zusammengestellt!