COFAG - Zuschüsse - Stand 31. März 2022

Die Antragsfristen für eine Vielzahl von Covid-19-Förderungen sind mit diesem Stichtag abgelaufen. Offen sind derzeit noch die Fristen für bestimmte Monate des Ausfallsbonus und die Fristen für den Verlustersatz 3.

Arbeitsreiche und nervenaufreibende Monate liegen hinter unseren MitarbeiterInnen!

  • Für jede grundsätzlich positiv zu sehende Verlängerung der Laufzeit einer Covid-19-Förderung wurden neue Richtlinien veröffentlicht.
  • Bezüglich der COFAG-Zuschüsse wurden insgesamt 10 (!) inhaltlich unterschiedliche Förderrichtlinien veröffentlicht.
  • Parallel dazu wurden im Rahmen der Verlängerungen auch einige Fördervoraussetzungen abgeändert.
  • Hunderte Seiten an Richtlinien, FAQs, Förderbedingungen, Informationen auf den Seiten des BMF und der COFAG sind ergangen.
  • Die wechselseitige Abhängigkeit einzelner Förderungen musste im Rahmen einer Antragstellung stets berücksichtigt werden.
  • Die korrekte Erfassung der gewährten Förderungen und die Abstimmung im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse bildet eine gesonderte Herausforderung.
  • u.v.m.

 Im Namen aller MitarbeiterInnen ersuchen wir um Verständnis, dass in Anbetracht dieser riesigen Herausforderungen manche Aufträge erst zeitverzögert zur Abwicklung gelangen können!

Wir, d.h. die Geschäftsführung, sind stolz und ungemein dankbar für diesen großartigen Einsatz des gesamten Teams von Steuer- und Wirtschaftsberatung Linder&Gruber!

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