Beschäftigungsbonus für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse ab 01.07.2017

Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Das betrifft Lohnnebenkosten, die beim Arbeitgeber entstehen (Dienstgeberbeiträge)

Ein Zuschuss für die Schaffung eines zusätzlichen, vollversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes kann für nachstehende Personen beantragt werden:

  • Eine beim AMS arbeitslos gemeldete Person
  • Oder einen Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • Oder eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person (Jobwechsler)
  • Oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot – Weiß – Rot Karte

Mehr dazu

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …