AWS-Überbrückungsgarantien gegenüber dem Stand 12.03.2020 deutlich ausgebaut und vereinfacht

Das Austria Wirtschaftsservice weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor:

Ab sofort wird im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht.
 
Zentral sind folgende Ausweitungen:

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
  • Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
  • Keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
  • Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.

Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen ab sofort und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge. Die Ausnahme stellt das Schnellverfahren dar, das in den nächsten Tagen verfügbar sein wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das aws (www.aws.at, office@aws.at).

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