aws Investitionsprämie (Covid-19-Investitionsprämie für Unternehmen) – Letzte Frist 28.02.2021!
Die COVID-19-Investitionsprämie fördert zahlreiche unternehmerische Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit 7 % bzw. 14 % (Digitalisierung, Ökologisierung).
Die Antragstellung für die aws Investitionsprämie kann ausschließlich auf der Online Plattform aws Fördermanager erfolgen.
Die COVID-19-Investitionsprämie kann auch von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben, unabhängig davon, ob sie Buch führen oder pauschaliert sind, beantragt werden!
Trotz der geplanten Verlängerung diverser Fristen, müssen Anträge für eine Investitionsprämie spätestens zum 28.02.2021 gestellt werden!
Verlängert wird die Frist zur Setzung erster Maßnahmen, die Frist bezüglich des Durchführungszeitraumes, sowie die Frist für die Abrechnung. D.h. Bestellungen oder Lieferungen können auch nach diesem Stichtag, bis spätestens 31.05.2021 erfolgen.
Zur Antragstellung ist weder eine Vorlage von Verträgen, Rechnungen oder sonstigen Nachweisen notwendig.
Die Angaben zur Förderhöhe können auch auf plausiblen Schätzungen beruhen.
(Achtung: Maximal der beantragte Betrag kann gefördert werden!)
Detaillierte Informationen:
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/