AUVA – Tipps für Bildschirmarbeitsplätze
Mit den praktischen Tipps im Merkblatt M 026 aus der Reihe Sicherheit kompakt, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) lässt sich eine Optimierung von neuen Bildschirmarbeitsplätzen, wie auch die bereits bestehender Arbeitsplätze vornehmen.
Ausgangspunkt aller österreichischen Regelungen ist die Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.
Von großer Bedeutung ist auch der Anhang der Richtlinie, in dem Mindestanforderungen für die ergonomische Gestaltung angeführt sind. Der Inhalt der Richtlinie ist in den §§ 67 und 68 ASchG und in der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) BGBl. II Nr. 124/1998 umgesetzt.
- Arbeitsmittel
- Software
- Umgebung
- Arbeitsorganisation
- Ausgleichsübungen
- Untersuchung und Bildschirmbrille
- Unterweisung und Information