Auswirkungen von negativen Referenzzinssätzen auf die Höhe zu zahlender Kreditzinsen
Seit Anfang 2015 haben einige Banken als Reaktion auf die sinkenden Zinsen eine Zinssatzuntergrenze in Höhe eines vereinbarten Aufschlags eingeführt. Der OGH hat diese Vorgehensweise vor Kurzem als gesetzeswidrig beurteilt. Damit haben Kreditnehmer einen Anspruch auf Rückforderung der zu viel bezahlten Zinsen.
Kreditnehmer/-innen die einen Verbraucherkredit auf Basis eines variablen Zinssatzes und auf Basis einer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben und bei denen ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlags verrechnet wurden, sind nach Ansicht des VKI berechtigt, zu viel bezahlte Zinsen zurückzufordern.
Betroffenen Kreditnehmern stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Musterbrief zur Verfügung.
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