AUSFALLSBONUS

Die Verordnung betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus) wurde erst gestern veröffentlicht!

Unser Team hat bereits erste Anträge zur Erlangung eines Ausfallsbonus bei der COFAG eingereicht!

Dabei sind berechtigte Zweifel aufgekommen, ob diese Anträge tatsächlich, wie von Finanzminister Blümel dargestellt und aller Ortens verkündet, von den betroffenen Unternehmern selbst, mit wenigen Mouse-Klicks, erledigt werden können. (die zugehörigen Richtlinien umfassen allein 16 Seiten!)

Die Antragstellung auf den Ausfallsbonus für Jänner 2021, muss spätestens bis 15. April 2021 erfolgt sein!

Lt. Fragen zum Ausfallsbonus (FAQ), „dauert die Bearbeitung eines Antrages in der Regel rund zehn Werktage/zwei Wochen, in der Anfangsphase kann die Bearbeitung etwas länger dauern“.

Unser Team ist bemüht, sofern nicht ohnedies bereits erledigt, die Buchhaltungen für Jänner 2021,  als Voraussetzung für einen Antrag, so rasch wie nur möglich zu erstellen!

Wir dürfen ersuchen, offene Unterlagen für Jänner 2021, ehest möglich an uns auszufolgen!

Doris Segl befindet sich erfreulicherweise auf dem Weg der Besserung!

Sie wird sich daher persönlich, ab der kommenden Woche, um die Anträge für die von ihr betreuten Mandanten kümmern!

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