Auch die vorübergehende Einrichtung von Telearbeitsplätzen wird durch SFG (Steirische Wirtschaftsförderung GmbH) gefördert

  • Rückwirkend ab 1. März 2020 können KMU die brandneue Förderungsaktion „Telearbeitsplatz! Offensive“ von Land Steiermark und AK Steiermark in Anspruch nehmen.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80 %.

 

Link: https://www.sfg.at/f/telearbeit

Durch die Verwendung dieser Seite stimme ich dem Einsatz von Cookies zu. Weiterlesen …