Auch die vorübergehende Einrichtung von Telearbeitsplätzen wird durch SFG (Steirische Wirtschaftsförderung GmbH) gefördert
- Rückwirkend ab 1. März 2020 können KMU die brandneue Förderungsaktion „Telearbeitsplatz! Offensive“ von Land Steiermark und AK Steiermark in Anspruch nehmen.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 50 % (SFG) plus 30 % (AK Steiermark), also insgesamt maximal 80 %.