Antragslose Arbeitnehmerveranlagung - neu ab 2017

Unter bestimmten Voraussetzungen wird ab der 2. Jahreshälfte 2017 antragslose Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt. Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit seien Maßstab dafür, unabhängig von einem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung, ab dem 2. Halbjahr 2017 in den Genuss einer Steuererstattung zu kommen.

Eine Reihe von Fragen sind in einer Information des BMF aufgelistet und erläutern die genaueren Abläufe:

  • Warum eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
  • Wann kann eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgen?

  • Wie erfahren Sie, ob Sie eine Steuergutschrift erhalten?

  • Warum erfolgt die Auszahlung im Zuge einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erst im 2. Halbjahr 2017?

  • Kann es sein, dass man trotz Steuergutschrift keine Steuer refundiert bekommt?

  • Was kann ich machen, wenn ich mit dem Bescheid aus der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden bin?

  • Was ist zu tun, wenn für mich eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung für das betreffende Jahr durchgeführt wurde, aber ich noch andere veranlagungspflichtige Einkünfte erzielt habe?

  • Kann die automatische Datenübermittlung bei Sonderausgaben zu einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung führen?

  • Information für Pensionistinnen und Pensionisten

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