Anpassung der Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlungen 2023

Bis zum 30.9.2023 ist es möglich, die Einkommen- sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr, sowohl herabsetzen zu lassen, als auch entsprechend vorliegender Berechnungen oder Schätzungen zu erhöhen.

So weit als möglich, wurden diese Anträge von unseren Mitarbeitern bereits eingereicht. Insbesondere die Covid-Förderungen hatten zum Teil zu einer empfindlichen Erhöhung der Vorauszahlungen 2023 geführt.

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