Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 bis Ende Juni 2022 verlängert

Der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es gelungen, im Kontaktkomitee mit dem BMF zu vereinbaren, dass aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastung des Berufsstands infolge der COVID-19-Pandemie, die übliche Toleranzfrist von einem Monat (April 2022) für die Quote 2020 auf insgesamt drei Monate (bis Ende Juni 2022) verlängert wird.

Abgabenerklärungen 2020 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. März 2022 eingereicht wurden und bei denen noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten dennoch als rechtzeitig, wenn sie bis zum 30. Juni 2022 eingebracht werden.

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